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   VGH Bayern, 08.04.2019 - 7 CE 19.343   

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https://dejure.org/2019,10953
VGH Bayern, 08.04.2019 - 7 CE 19.343 (https://dejure.org/2019,10953)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.04.2019 - 7 CE 19.343 (https://dejure.org/2019,10953)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. April 2019 - 7 CE 19.343 (https://dejure.org/2019,10953)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 44a; BayVwVfG Art. 29; Art. 12 Abs. 1, 19 Abs. 4 GG.
    Kein isolierter Anspruch auf Akteneinsicht im Widerspruchsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Akteneinsicht im Rahmen der Zulassung zu einem Masterstudiengang

  • rewis.io

    Kein isolierter Anspruch auf Akteneinsicht im Widerspruchsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unselbständige Verfahrenshandlung; isolierter Anspruch auf Akteneinsicht im Widerspruchsverfahren (hier verneint)

  • rechtsportal.de

    GG Art.12 Abs. 1 ; GG Art. 19 Abs. 4
    Anspruch auf Akteneinsicht im Rahmen der Zulassung zu einem Masterstudiengang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 18.05.1995 - 7 CE 95.1069
    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2019 - 7 CE 19.343
    Die behördliche Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Akteneinsicht zu gewähren ist (Art. 104 BayHSchG, 29 BayVwVfG), ist jedenfalls dann eine gemäß § 44a VwGO nicht selbständig durch gerichtliche Rechtsbehelfe angreifbare Verfahrenshandlung, wenn der Antragsteller - wie hier - die Einsicht im Rahmen eines anhängigen Widerspruchsverfahrens und zur Durchführung dieses Verfahrens begehrt (stRspr so bereits BayVGH, B.v. 18.5.1995 - 7 CE 95.1069 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 2 C 16.15; BayVGH, B.v. 19.12.2013 - 3 CE 13.1353; jeweils juris).

    Das Gesetz mutet es ihm mit § 44a VwGO zu, den Erlass der behördlichen Entscheidung in der Sache - hier der Widerspruchsentscheidung - abzuwarten und den geltend gemachten Anspruch auf weitergehende Akteneinsicht erst in einem möglicherweise sich anschließenden Prozess durchsetzen zu können, vgl. § 100 VwGO (BayVGH, B.v. 18.5.1995 - 7 CE 95.1069 - juris Rn. 6).

    Da der Antrag nach § 123 VwGO (der als Rechtsbehelf i.S.v. § 44a VwGO zu verstehen ist, vgl. BayVGH, B. v. 18.5.1995 - 7 CE 95.1069 - juris Rn. 7) sonach bereits nach § 44a Satz 1 VwGO unzulässig ist, bedarf es keiner weiteren Erörterung, ob er außerdem in Teilen unter dem Gesichtspunkt fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, weil dem Antragsteller bereits Akteneinsicht gewährt worden ist.

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2019 - 7 CE 19.343
    Die behördliche Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Akteneinsicht zu gewähren ist (Art. 104 BayHSchG, 29 BayVwVfG), ist jedenfalls dann eine gemäß § 44a VwGO nicht selbständig durch gerichtliche Rechtsbehelfe angreifbare Verfahrenshandlung, wenn der Antragsteller - wie hier - die Einsicht im Rahmen eines anhängigen Widerspruchsverfahrens und zur Durchführung dieses Verfahrens begehrt (stRspr so bereits BayVGH, B.v. 18.5.1995 - 7 CE 95.1069 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 2 C 16.15; BayVGH, B.v. 19.12.2013 - 3 CE 13.1353; jeweils juris).
  • VG Berlin, 25.07.2018 - 12 L 214.18

    Einstweilige Anordnung auf Einsichtnahme in die Prüfungsakten; Bewachungsgewerbe

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2019 - 7 CE 19.343
    Nichts anderes ergibt sich für das vorliegende Verfahren aus der vom Antragsteller zur Begründung seines behaupteten Anspruchs auf isolierte Durchsetzung weitergehender Akteneinsicht herangezogenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. Juli 2018 (12 L 214.18 - juris).
  • VG Bayreuth, 29.03.2022 - B 1 K 21.1173

    Untätigkeitsklage setzt Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts voraus,

    Darüber hinaus fehlt es dem Kläger für seinen Antrag mittlerweile am allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis, weil die hier verfolgte Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes nicht mehr erforderlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2021 - 9 CE 21.853 - BeckRS 2021, 16355 Rn. 14, B.v. 8.4.2019 - 7 CE 19.343 - juris Rn. 14).

    Allein um seine Rechte in diesen Verfahren effektiv verfolgen zu können, begehrt der Kläger Akteneinsicht (zu allem BayVGH, B.v. 18.5.1995 - 7 CE 95.1069 - juris Rn. 5 f., fortgeführt von B.v. 8.4.2019 - 7 CE 19.343 - juris Rn. 14; vgl. auch BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 2 C 16/15 - juris Rn. 18 ff.).

  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 CE 21.853

    Vorläufiger Rechtsschutz auf Akteneinsicht

    Es kann dabei offenbleiben, ob bereits § 44a VwGO der Zulässigkeit des Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO wegen des Begehrens der Gewährung einer unselbständigen Verfahrenshandlung entgegenstand (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 2 C 16.15 - juris Rn. 15 ff.; BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 7 CE 19.343 - juris Rn. 12 m.w.N.) oder im Interesse der Erlangung hinreichend effektiven Rechtsschutzes ggf. nicht zur Anwendung hätte kommen dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2013 - 3 CE 13.1453 - juris Rn. 25 m.w.N.; Stelkens/Schenk in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 44a Rn. 30 ff.).
  • VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.795

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht bei Jagdgenossen

    In diesen Punkten fehlt der Klage mithin das Rechtsschutzbedürfnis, da hier die Inanspruchnahme des Gerichts nicht länger bzw. noch nicht erforderlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2021 - 9 CE 21.853 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 7 CE 19.343 - juris Rn. 14).
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